ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der

Provinzglück – Büro für Gestaltung und Kommunikation GmbH
Teichstraße 5
35075 Gladenbach

– nachfolgend „Provinzglück“

gegenüber ihren Kunden.

  1. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Provinzglück stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Provinzglück Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos ausführt.
  2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten.
  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB. Für ihren Inhalt ist eine Bestätigung in Textform ausreichend, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden, insbesondere Freigaben, Änderungswünsche, Fristsetzungen, Mängelanzeigen oder Kündigungen, können in Textform erfolgen, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für etwaige Regelungslücken.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote von Provinzglück sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots durch den Kunden und die anschließende Auftragsbestätigung von Provinzglück oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Annahme des Angebots kann auch in Textform erfolgen.
  3. Maßgeblich für den Umfang der von Provinzglück geschuldeten Leistungen sind ausschließlich das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung sowie ergänzende individuelle Vereinbarungen der Vertragsparteien.
  4. Angaben zu Leistungen, Zeitaufwand, Terminen, Konzepten, Gestaltungen, technischen Lösungen oder Kosten beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Projektumfang. Ändern sich die Anforderungen oder ergeben sich im Projektverlauf zusätzliche Wünsche oder Umstände, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, ist Provinzglück berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.
  5. Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss stellen zusätzliche Leistungen dar, soweit sie nicht bereits ausdrücklich vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind. Provinzglück informiert den Kunden vor der Ausführung über den dadurch entstehenden Mehraufwand, soweit dieser für Provinzglück vorhersehbar ist.
  6. Kreative Leistungen, insbesondere Konzepte, Ideen, Entwürfe, Designvarianten, Texte, Namensentwicklungen, Präsentationen, Strategien und vergleichbare Arbeitsergebnisse, sind auch dann vergütungspflichtig, wenn sie vom Kunden später nicht umgesetzt oder verwendet werden, sofern sie vertragsgemäß erstellt wurden.
  7. Provinzglück ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte oder Subunternehmer einzusetzen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden. Vertragspartner des Kunden bleibt ausschließlich Provinzglück.
  8. Angaben auf Webseiten, in Broschüren, Präsentationen oder sonstigen Werbematerialien dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar.

§ 3 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Provinzglück erbringt sämtliche Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach den anerkannten fachlichen Standards einer Design-, Marken- und Kommunikationsagentur.
  2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet Provinzglück keinen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder unternehmerischen Erfolg. Insbesondere wird kein Erfolg hinsichtlich Umsatzsteigerungen, Reichweiten, Suchmaschinenplatzierungen, Bewerberzahlen, Markenbekanntheit oder vergleichbarer wirtschaftlicher Kennzahlen geschuldet.
  3. Der Kunde stellt Provinzglück alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Daten, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Kosten, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von Provinzglück.
  4. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Videos, Marken, Druckdaten oder sonstige Materialien, werden von Provinzglück ausschließlich im Hinblick auf ihre technische Verwendbarkeit geprüft. Eine rechtliche Prüfung, insbesondere hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechten, erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich beauftragt wurde.
  5. Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt und deren Nutzung durch Provinzglück keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt Provinzglück von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen, sofern Provinzglück die Rechtsverletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
  6. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beinhaltet jedes Angebot einen Korrekturdurchgang. Dieser umfasst die Zusammenfassung sämtlicher Änderungswünsche des Kunden nach Vorlage eines ersten Entwurfs.
  7. Weitere Korrekturen, nachträgliche Änderungswünsche oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs stellen zusätzliche Leistungen dar und werden nach dem jeweils vereinbarten Stunden- oder Tagessatz vergütet.
  8. Der Kunde benennt nach Möglichkeit einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Änderungswünsche verschiedener Ansprechpartner gelten nur dann als verbindlich, wenn sie abgestimmt und gegenüber Provinzglück einheitlich kommuniziert werden.
  9. Provinzglück ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, wenn erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden trotz angemessener Aufforderung ausbleiben. Vereinbarte Termine verschieben sich in diesem Fall angemessen. Hieraus entstehende Verzögerungen begründen keinen Verzug von Provinzglück.

§ 4 Vergütung, Fremdkosten und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung von Provinzglück richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuell vereinbarten Preisliste. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Soweit eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit. Angefangene 15 Minuten können anteilig berechnet werden.
  3. Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich enthalten sind oder nachträglich vom Kunden beauftragt werden, werden gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für:
    • zusätzliche Entwürfe oder Designvarianten,
    • weitere Korrekturdurchgänge,
    • nachträgliche Änderungswünsche,
    • zusätzliche Besprechungen oder Workshops,
    • Text-, Bild- oder Datenpflege,
    • Rechercheleistungen,
    • Schulungen,
    • technische Anpassungen,
    • Projektmanagement außerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs.
  4. Provinzglück ist berechtigt, bei Projekten mit längerer Laufzeit oder einem größeren Leistungsumfang angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Projektfortschritt in Rechnung zu stellen.
  5. Fremdleistungen, insbesondere Druckkosten, Hosting, Domains, Softwarelizenzen, Bildlizenzen, Schriftlizenzen (Fonts), Werbetechnik, Fotografen, Illustratoren, Programmierer, Übersetzungen, Versandkosten sowie vergleichbare Leistungen Dritter, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
  6. Angebote für Fremdleistungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Preisen. Preisänderungen des jeweiligen Drittanbieters, die nach Vertragsschluss eintreten und von Provinzglück nicht zu vertreten sind, können an den Kunden weitergegeben werden.
  7. Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  8. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Provinzglück berechtigt,
    • gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen,
    • weitere Leistungen bis zum Ausgleich sämtlicher fälliger Forderungen auszusetzen,
    • vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben sowie
    • entstandene Verzugsschäden geltend zu machen.
  9. Während einer berechtigten Aussetzung der Leistungserbringung haftet Provinzglück nicht für hierdurch entstehende Verzögerungen oder daraus resultierende Nachteile des Kunden.
  10. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

§ 5 Abnahme, Freigaben und Korrekturen

  1. Provinzglück legt dem Kunden die vereinbarten Arbeitsergebnisse in geeigneter Form zur Prüfung und Freigabe vor. Dies gilt insbesondere für Entwürfe, Layouts, Designs, Texte, Websites, Druckdaten, Präsentationen, Konzepte sowie sonstige kreative Leistungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die vorgelegten Leistungen sorgfältig und vollständig zu prüfen. Dies umfasst insbesondere die Kontrolle von Texten, Rechtschreibung, Zahlen, Preisen, Kontaktdaten, Links, Terminen, Bildauswahl sowie sonstigen inhaltlichen Angaben.
  3. Freigaben können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über ein vereinbartes Projektmanagementsystem. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die Leistung im freigegebenen Umfang vertragsgemäß erbracht wurde.
  4. Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist ein Korrekturdurchgang im vereinbarten Honorar enthalten. Der Kunde bündelt sämtliche Änderungswünsche und übermittelt diese vollständig im Rahmen dieses Korrekturdurchgangs.
  5. Weitere Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturen oder nachträgliche inhaltliche Änderungen nach Durchführung des vereinbarten Korrekturdurchgangs gelten als Zusatzleistungen und werden nach dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz vergütet.
  6. Wünscht der Kunde nach einer bereits erteilten Freigabe Änderungen oder Ergänzungen, gelten diese ebenfalls als zusätzliche Leistungen und werden gesondert vergütet.
  7. Provinzglück haftet nicht für Fehler, die auf vom Kunden freigegebene Inhalte zurückzuführen sind, soweit diese Fehler bei der Prüfung durch den Kunden erkennbar gewesen wären. Dies gilt insbesondere für Schreibfehler, inhaltliche Fehler, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Internetadressen, Preise, Termine oder vergleichbare Angaben.
  8. Erfolgt trotz Aufforderung innerhalb von 14 Kalendertagen keine Freigabe oder keine nachvollziehbare Mitteilung konkreter Änderungswünsche, ist Provinzglück berechtigt, den Kunden einmalig unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Rückmeldung aufzufordern. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine Reaktion, kann Provinzglück das Projekt abrechnen und bis zur weiteren Mitwirkung des Kunden aussetzen. Gesetzliche Abnahmeregelungen bleiben unberührt.

§ 6 Nutzungsrechte, Urheberrechte und Arbeitsergebnisse

  1. Sämtliche von Provinzglück im Rahmen des Vertrags erstellten Leistungen, insbesondere Konzepte, Strategien, Markenentwicklungen, Namensentwicklungen, Logos, Corporate Designs, Layouts, Illustrationen, Fotografien, Grafiken, Texte, Websites, Social-Media-Inhalte, Präsentationen, Animationen, Videos sowie sonstige kreative Arbeitsergebnisse, sind urheberrechtlich oder durch sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Provinzglück. Der Kunde ist bis dahin nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder anderweitig zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den im Angebot ausdrücklich bezeichneten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck. Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und Art der Nutzung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
  4. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Kunde ausschließlich die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere für andere Projekte, Unternehmen, Marken, Produkte oder Zwecke, bedarf der vorherigen Zustimmung von Provinzglück.
  5. Die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform und einer gesonderten Vergütung.
  6. Offene Arbeitsdateien, insbesondere Adobe-InDesign-, Illustrator-, Photoshop-, Affinity-, Figma-, CAD-, Video-, Audio-, Layout-, Quellcode-, Projekt- oder sonstige Produktionsdateien, sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  7. Provinzglück bleibt berechtigt, allgemeine Gestaltungsansätze, Methoden, Arbeitsweisen, Ideen, Erfahrungen, Know-how und nicht kundenspezifische Bestandteile auch für andere Projekte zu verwenden, sofern hierdurch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden offenbart werden.
  8. Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang zu nutzen. Änderungen, Weiterentwicklungen oder Bearbeitungen, welche den Charakter der gestalterischen Leistung wesentlich verändern, bedürfen der vorherigen Zustimmung von Provinzglück, soweit gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
  9. Soweit Provinzglück Materialien Dritter verwendet, insbesondere Schriftarten (Fonts), Stockfotografien, Illustrationen, Software, Plugins, Quellcode, Musik, Videos oder sonstige lizenzpflichtige Inhalte, gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Provinzglück überträgt nur diejenigen Rechte, über die sie selbst verfügt und die sie wirksam übertragen darf.
  10. Der Kunde ist verpflichtet, bestehende Lizenzbedingungen Dritter einzuhalten. Zusätzliche Lizenzgebühren oder Verlängerungen von Nutzungsrechten nach Vertragsabschluss trägt der Kunde, sofern sie nicht von Provinzglück verursacht wurden.
  11. Soweit Leistungen unter Verwendung künstlicher Intelligenz erstellt oder unterstützt werden, gelten diese Arbeitsergebnisse ebenfalls als vertragsgemäße Leistungen. Rechte Dritter sowie etwaige Lizenzbedingungen der jeweils eingesetzten Systeme bleiben hiervon unberührt.
  12. Die Übertragung von Eigentum an körperlichen Werkstücken (z. B. Druckerzeugnissen, Datenträgern oder sonstigen Gegenständen) begründet keine weitergehenden urheberrechtlichen oder sonstigen Nutzungsrechte. Diese richten sich ausschließlich nach den vorstehenden Bestimmungen.

§ 7 Marken, Domains und rechtliche Prüfungen

  1. Soweit Provinzglück im Rahmen eines Projekts Namen, Claims, Logos, Corporate Designs, Kennzeichen oder sonstige Gestaltungsvorschläge entwickelt, erfolgt dies ausschließlich unter gestalterischen, kommunikativen und strategischen Gesichtspunkten.
  2. Provinzglück schuldet keine rechtliche Prüfung der Schutzfähigkeit, Eintragungsfähigkeit oder Benutzbarkeit von Marken, Unternehmenskennzeichen, Domains, Werbeaussagen oder sonstigen Kennzeichenrechten, sofern diese nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung beauftragt wurde.
  3. Markenrecherchen, Kollisionsrecherchen, Schutzfähigkeitsprüfungen sowie rechtliche Bewertungen werden ausschließlich im ausdrücklich vereinbarten Umfang erbracht. Soweit hierfür externe Rechtsanwälte oder Patentanwälte hinzugezogen werden, erfolgt deren Beauftragung im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  4. Die Registrierung von Marken, Domains, Social-Media-Konten oder sonstigen Schutzrechten gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Provinzglück haftet nicht dafür, dass entwickelte Namen, Logos, Claims oder sonstige Kennzeichen frei von Rechten Dritter sind oder dauerhaft genutzt oder eingetragen werden können, soweit Provinzglück nicht ausdrücklich eine entsprechende rechtliche Prüfung übernommen hat.
  6. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Verwendung von Namen, Marken, Logos, Domains oder sonstigen Kennzeichen. Vor einer Veröffentlichung oder wirtschaftlichen Nutzung empfiehlt Provinzglück insbesondere bei wirtschaftlich bedeutenden Projekten eine anwaltliche oder patentrechtliche Prüfung.
  7. Beauftragt der Kunde Provinzglück ausdrücklich mit der Durchführung einer Marken- oder Domainrecherche, beschränkt sich diese – sofern nichts anderes vereinbart wurde – auf den im Angebot beschriebenen Umfang. Auch eine sorgfältig durchgeführte Recherche kann nicht ausschließen, dass ältere Rechte bestehen oder künftig Schutzrechte Dritter entstehen.

§ 8 Einsatz künstlicher Intelligenz (KI)

  1. Provinzglück ist berechtigt, bei der Erbringung ihrer Leistungen Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) sowie vergleichbare automatisierte Werkzeuge einzusetzen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
  2. Der Einsatz von KI erfolgt als unterstützendes Arbeitsmittel zur Ideenfindung, Recherche, Konzeption, Texterstellung, Bildgenerierung, Gestaltung, Programmierung, Datenanalyse oder zur Optimierung interner Arbeitsabläufe. Die kreative, fachliche und qualitative Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung verbleibt bei Provinzglück.
  3. Provinzglück ist nicht verpflichtet, Leistungen ausschließlich durch natürliche Personen oder ohne Einsatz automatisierter Systeme zu erbringen, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Sofern zur Leistungserbringung KI-Dienste Dritter eingesetzt werden, erfolgt dies unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben sowie der jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen dieser Anbieter.
  5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-gestützte Systeme trotz sorgfältiger Auswahl und Kontrolle unzutreffende, unvollständige oder fehlerhafte Ergebnisse erzeugen können. Provinzglück prüft KI-generierte Inhalte im Rahmen der geschuldeten Sorgfalt. Eine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte frei von Fehlern, Schutzrechten Dritter oder sonstigen rechtlichen Risiken sind, wird jedoch nicht übernommen.
  6. Soweit der Kunde Provinzglück Inhalte, Daten oder Informationen zur Verfügung stellt, dürfen diese im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang unter Einsatz geeigneter KI-Werkzeuge verarbeitet werden, soweit dem keine gesetzlichen, vertraglichen oder ausdrücklich vereinbarten Vertraulichkeitsverpflichtungen entgegenstehen.
  7. Verlangt der Kunde den vollständigen Verzicht auf den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Leistungserbringung, ist dies vor Vertragsschluss ausdrücklich zu vereinbaren. Provinzglück ist berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu vergüten.
  8. Provinzglück ist nicht verpflichtet, dem Kunden offenzulegen, in welchem Umfang oder mit welchen konkreten Werkzeugen künstliche Intelligenz bei der Leistungserbringung eingesetzt wurde, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Mängel der von Provinzglück erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagennach Abnahme oder Freigabe in Textform anzuzeigen und die beanstandeten Mängel nachvollziehbar zu beschreiben. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
  3. Provinzglück ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Erst wenn die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, verweigert wird oder dem Kunden unzumutbar ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen weiteren Rechte zu.
  4. Provinzglück haftet unbeschränkt
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
    • sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  5. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Provinzglück auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  6. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  7. Provinzglück haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsstörungen oder Ausfälle, die durch Leistungen oder Systeme Dritter verursacht werden und außerhalb des Einflussbereichs von Provinzglück liegen. Dies gilt insbesondere für Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, Druckereien, Versanddienstleister, Telekommunikationsanbieter, Cloud-Dienste sowie Software- oder Plattformanbieter.
  8. Provinzglück haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde bereitgestellte Leistungen verändert, durch Dritte bearbeiten lässt oder entgegen den Empfehlungen von Provinzglück verwendet.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen sowie regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten anzufertigen. Bei einem von Provinzglück zu vertretenden Datenverlust beschränkt sich die Haftung auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
  10. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie der von Provinzglück eingesetzten Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Referenznennung und Eigenwerbung

  1. Provinzglück ist berechtigt, abgeschlossene Projekte unter Nennung des Kundennamens sowie unter Verwendung der im Rahmen des Projekts entstandenen Arbeitsergebnisse als Referenz für die Eigenwerbung zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der Unternehmenswebsite, in sozialen Medien, in Präsentationen, bei Wettbewerben sowie in gedruckten oder digitalen Referenzunterlagen.
  2. Die Referenznutzung erfolgt ausschließlich in einem angemessenen, sachlichen und branchenüblichen Umfang. Vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden werden hierbei nicht veröffentlicht.
  3. Widerspricht der Kunde der Referenznutzung bereits vor Vertragsschluss oder bestehen berechtigte Geheimhaltungsinteressen, unterbleibt eine Veröffentlichung. Ein nachträglicher Widerruf bleibt für bereits veröffentlichte Printmedien unberührt; digitale Veröffentlichungen wird Provinzglück innerhalb angemessener Frist entfernen, soweit dem keine berechtigten eigenen Interessen entgegenstehen.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
  2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  3. Provinzglück verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  4. Soweit für einzelne Leistungen der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, werden die Vertragsparteien diesen gesondert abschließen.
  5. Beide Vertragsparteien treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
  6. Die Datenschutzhinweise von Provinzglück in ihrer jeweils aktuellen Fassung bleiben von diesen AGB unberührt.

§ 12 Laufende Betreuung, Wartung und Retainer

  1. Soweit Provinzglück laufende Betreuungs-, Wartungs-, Marketing-, Social-Media-, Hosting-, Pflege- oder Beratungsleistungen übernimmt, handelt es sich um Dauerschuldverhältnisse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Vereinbarte monatliche Pauschalen (Retainer) vergüten die Bereitstellung vereinbarter Kapazitäten sowie die im Angebot beschriebenen Leistungen. Nicht genutzte Stunden oder Leistungsanteile verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Leistungen, die den vereinbarten Leistungsumfang überschreiten, werden gesondert nach dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz abgerechnet.
  4. Dauerschuldverhältnisse können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Nach Beendigung des Vertrags ist Provinzglück nicht verpflichtet, Leistungen weiter zu erbringen oder Systeme zu betreuen. Ein Anspruch auf kostenlose Übergabe, Einarbeitung oder Unterstützung eines Nachfolgedienstleisters besteht nicht.

§ 13 Projektunterbrechung und Archivierung

  1. Verlangt der Kunde eine Unterbrechung eines laufenden Projekts oder verzögert sich das Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden um mehr als 60 Kalendertage, ist Provinzglück berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.
  2. Dauert die Unterbrechung länger als sechs Monate, kann Provinzglück das Projekt organisatorisch abschließen und archivieren. Eine spätere Wiederaufnahme erfolgt nach den dann verfügbaren Kapazitäten und kann zusätzlichen Aufwand verursachen.
  3. Zusätzliche Einarbeitungs-, Aktualisierungs- oder Wiederaufnahmeaufwände werden nach dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz vergütet.
  4. Gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 14 Elektronische Kommunikation

  1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Kommunikation im Rahmen der Vertragsdurchführung überwiegend elektronisch erfolgt.
  2. Angebote, Freigaben, Änderungswünsche, Terminabstimmungen, Besprechungsprotokolle sowie vergleichbare Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail oder über vereinbarte Projektmanagementsysteme, erfolgen.
  3. Provinzglück ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich elektronisch zu übermitteln, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Papierrechnung besteht.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten, insbesondere seiner E-Mail-Adresse, unverzüglich mitzuteilen. Erklärungen an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse gelten als ordnungsgemäß zugegangen, soweit der Kunde die fehlende Erreichbarkeit zu vertreten hat.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dessen Anwendung ausgeschlossen werden kann.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Provinzglück. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Provinzglück.
  4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

FAQ

Was zeichnet Provinzglück als kreative Marketingagentur aus?

Provinzglück steht für Markenentwicklung mit Herz, Hirn und Humor. Wir bringen kreative Ideen und strategisches Denken zusammen, um Unternehmen sichtbar, wertvoll und unverwechselbar zu machen. Unser Team arbeitet partnerschaftlich, inspiriert und auf Augenhöhe – für Kundinnen und Kunden in Marburg, dem Landkreis Marburg-Biedenkopf und weit darüber hinaus. Ob Branding, Kampagne oder Content – wir sorgen dafür, dass Ihre Marke mehr ist als ein Logo: eine Botschaft, die wirkt.

Welche Leistungen bietet Provinzglück im Bereich Marketing & Werbung?

Als Agentur begleiten wir Unternehmen ganzheitlich – von der Strategie bis zur Umsetzung. Unser Leistungsspektrum umfasst Markenentwicklung, Webdesign, Content, Social Media, klassische Werbung, SEO, Performance-Kampagnen und mehr. Ob im Mittelstand, Start-up oder Non-Profit-Bereich – wir finden individuelle Lösungen, die Ihre Botschaft klar auf den Punkt bringen und in der Zielgruppe ankommen. In unserer Region Marburg-Biedenkopf sind wir fest verwurzelt – doch unsere Ideen denken weiter.

Warum lohnt sich eine professionelle Marketingbetreuung durch Provinzglück?

Professionelle Markenkommunikation spart Zeit, schafft Vertrauen und steigert Ihren Erfolg nachhaltig. Mit Provinzglück an Ihrer Seite erhalten Sie nicht nur kreative Konzepte, sondern auch strategische Klarheit, transparente Prozesse und ein Team, das Verantwortung übernimmt. Wir glauben an langfristige Partnerschaften – mit Marken, die wachsen wollen, und Menschen, die mutig denken. Ob regional verwurzelt oder bundesweit aktiv – wir begleiten Sie mit Struktur und Substanz.

Wie entsteht eine starke Marke – und wie unterstützt Provinzglück dabei?

Eine starke Marke beginnt mit Klarheit: Wer sind Sie, was treibt Sie an, und wie möchten Sie wahrgenommen werden? Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Vision, die begeistert – visuell, sprachlich und emotional. Unsere Markenprozesse verbinden Strategie mit Design und führen zu einem Auftritt, der sich abhebt – sei es auf dem lokalen Markt in Marburg oder auf nationaler Ebene. Dabei setzen wir auf kreative Präzision und echtes Teamwork.

Welche digitalen Marketinglösungen bietet Provinzglück?

Digitales Marketing gehört bei uns zum Standard – ganz ohne Buzzword-Bingo. Wir bieten durchdachte Lösungen rund um SEO, Social Media, Google Ads, E-Mail-Marketing und Content-Strategie. Unser Fokus liegt auf nachhaltiger Sichtbarkeit, sinnvoller Zielgruppenansprache und messbaren Ergebnissen. Ob Sie lokal, regional oder bundesweit mehr Reichweite wollen – wir holen das Beste aus Ihrer digitalen Präsenz heraus. Dabei bleibt Ihr Markenkern immer im Mittelpunkt.