PPWR ab 12. August 2026: Was Unternehmen jetzt bei Verpackungen beachten müssen

10 Aug. 2026 | Marketing

Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Verpackungen müssen künftig mehr können als gut aussehen und Produkte schützen. Mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) schafft die EU einheitliche Regeln für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Verordnung gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026 in der Europäischen Union.

Das Ziel: weniger Verpackungsmüll, weniger unnötiger Materialeinsatz und deutlich mehr Kreislaufwirtschaft. Verpackungen sollen künftig möglichst recyclingfähig, ressourcenschonend und – wo sinnvoll – wiederverwendbar sein. Die PPWR betrifft dabei grundsätzlich Verpackungen aller Materialien und Herkunftsbereiche.

Wen betrifft die PPWR?

Kurz gesagt: fast jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem europäischen Markt bereitstellt. Dazu zählen je nach Rolle unter anderem Hersteller von Verpackungen, Unternehmen, die Verpackungen unter eigenem Namen oder ihrer Marke einsetzen, Importeure und Händler. Auch Versand- und Transportverpackungen oder Verpackungen im E-Commerce fallen unter die neuen Regelungen.

Wichtig ist deshalb zunächst die Frage: Welche Rolle hat das eigene Unternehmen innerhalb der Verpackungs- und Lieferkette? Denn davon hängt ab, welche konkreten Pflichten übernommen werden müssen. Die EU-Kommission stellt beispielsweise klar, dass der jeweils verantwortliche Hersteller die Konformitätsbewertung durchführen sowie die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung für die Verpackung erstellen muss.

Was ändert sich ab dem 12. August 2026?

Die PPWR ist kein einzelner Stichtag, an dem sämtliche Verpackungen über Nacht neu gestaltet werden müssen. Vielmehr startet am 12. August 2026 die allgemeine Anwendung der Verordnung – weitere Anforderungen werden in den kommenden Jahren schrittweise wirksam. Ein zentraler Grundsatz gilt allerdings bereits: Verpackungen, die neu auf den Markt gebracht werden, müssen grundsätzlich recyclingfähig sein. Die detaillierten europäischen Kriterien und Recyclingklassen werden anschließend schrittweise konkretisiert und insbesondere ab 2030 relevant. Zentrale Anforderungen folgen gestaffelt. Dazu gehören unter anderem:

  • Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und zum Design for Recycling,
  • Mindestanteile von Rezyklat in bestimmten Kunststoffverpackungen,
  • weniger Gewicht und Volumen sowie weniger unnötiger Leerraum,
  • einheitlichere Kennzeichnungen und Verbraucherinformationen,
  • Wiederverwendungs- und Mehrwegziele sowie
  • Einschränkungen bestimmter Einwegverpackungen.

Ab 2030 darf beispielsweise der Leerraum bei bestimmten Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen grundsätzlich höchstens 50 Prozent betragen. Ebenfalls ab 2030 werden bestimmte Verpackungsformate eingeschränkt beziehungsweise verboten.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Auch wenn einige Anforderungen erst in den kommenden Jahren greifen, lohnt es sich, jetzt die eigenen Verpackungen auf den Prüfstand zu stellen. Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Welche Verkaufs-, Versand-, Transport- und Serviceverpackungen sind im Einsatz? Aus welchen Materialien bestehen sie? Wer liefert sie? Und wer trägt innerhalb der Lieferkette die Verantwortung für ihre Konformität? Darauf aufbauend sollten Unternehmen mit ihren Verpackungsherstellern und Lieferanten klären, welche Nachweise, Materialinformationen und Konformitätsunterlagen vorliegen.  Gleichzeitig lohnt sich bereits der Blick Richtung 2030. Verpackungen, die heute neu entwickelt oder überarbeitet werden, sollten möglichst so konzipiert sein, dass Recyclingfähigkeit, Materialreduktion und zukünftige Kennzeichnungsvorgaben von Anfang an berücksichtigt werden. Denn eine Verpackung jetzt zu gestalten, die in wenigen Jahren erneut grundlegend angepasst werden muss, kostet im Zweifel mehr Zeit und Geld.

PPWR nicht nur als Pflicht verstehen

Die neue Verpackungsverordnung bedeutet ohne Frage zusätzlichen Aufwand. Sie bietet Unternehmen aber auch die Chance, ihre Verpackungen grundsätzlich neu zu denken. Denn gutes Packaging verbindet künftig noch stärker Marke, Gestaltung, Funktionalität und Nachhaltigkeit. Genau an dieser Stelle wird aus einer gesetzlichen Anforderung eine strategische Designaufgabe.

Sie möchten wissen, was die PPWR für Ihre bestehenden Verpackungen oder ein geplantes Packaging-Projekt bedeutet? Wir bei Provinzglück unterstützen Sie dabei, Anforderungen in eine klare Packaging-Strategie und ein starkes Design zu übersetzen – von der Analyse bestehender Lösungen bis zur gestalterischen Weiterentwicklung. Sprechen Sie uns an. Gemeinsam machen wir Ihre Verpackung fit für das, was kommt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick und stellt keine Rechtsberatung dar. Die konkreten Pflichten hängen unter anderem von Verpackungsart, Produkt und Rolle des Unternehmens in der Lieferkette ab.

Karsten Henrich

Geschäftsführer

Newsletter

Wenn es dir auch so geht, bist du bei uns genau richtig – Wir machen dein Unternehmen Wertvoll!

Transformation aus der Provinz

Transformation aus der Provinz

Menschlichkeit, Mittelstand und die Zukunft von Unternehmen Vor einigen Wochen saß ich mit einem Unternehmer zusammen, der eigentlich alles erreicht...

mehr lesen

Newsletter